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Baumfällgenehmigung Ostfriesland — Fällen & Fristen

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Baumfällgenehmigung Ostfriesland — Fällen & Fristen

Baumfällgenehmigung in Ostfriesland — wann darf ich Bäume fällen?

💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Viele Bäume sind durch kommunale Baumschutzsatzungen geschützt und benötigen eine Genehmigung
  • Bundesweit gilt vom 1. März bis 30. September ein striktes Fällverbot für Bäume und Hecken
  • Ohne Genehmigung drohen Bußgelder und die Pflicht zur Ersatzpflanzung

Manchmal sind es die kleinen Dinge: Ein störender Ast, ein kranker Baum oder einfach zu viel Schatten im Garten. Wer in Ostfriesland einen Baum fällen möchte, sollte aber nicht gleich zur Säge greifen. Denn sowohl das Bundesnaturschutzgesetz als auch kommunale Regelungen schützen unsere grünen Begleiter oft streng. Dieser Ratgeber zeigt, wann Sie eine Genehmigung brauchen und wie Sie sicher vorgehen.

Brauche ich überhaupt eine Genehmigung?

Das hängt von zwei Faktoren ab: der Größe des Baumes und der kommunalen Baumschutzsatzung in Ihrer Gemeinde. Viele Städte und Gemeinden in Ostfriesland und Umgebung haben eigene Baumschutzsatzungen erlassen, die den Schutz von Bäumen ab bestimmten Stammumfängen regeln — häufig ab 80 bis 150 Zentimeter Umfang in Brusthöhe. Das bedeutet: Auch ein gesunder Baum kann unter Schutz stehen und darf nicht ohne Genehmigung gefällt werden. Der erste Schritt sollte daher ein Anruf bei der zuständigen Gemeinde sein, um zu erfahren, ob Ihr Baum geschützt ist.

Die wichtigste Frist im Jahr

Auch in Ostfriesland gilt eine bundesweite Regel, die Sie unbedingt kennen sollten: Das Fällverbot vom 1. März bis 30. September. Dieses Verbot ist im Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) verankert und schützt Vögel und andere Tiere während ihrer Brut- und Aufzuchtzeit. Es gilt für jeden Baum und jede Hecke — unabhängig von Größe oder Baumschutzsatzung. Wer in dieser Zeit wild fällt, kann mit erheblichen Bußgeldern rechnen. Die sichere Zeit zum Fällen ist daher vom 1. Oktober bis 28. Februar (in Schaltjahren bis 29. Februar).

Wann darf ich auch in der Schonzeit fällen?

Es gibt Ausnahmen von der Regel. In dringenden Fällen — etwa wenn ein Baum wegen Sturm oder Krankheit zur Gefahr für Personen oder Sachen wird — kann auch außerhalb der Fällzeit gefällt werden. Allerdings muss die Gefahr dokumentiert sein, idealerweise durch ein Gutachten eines Fachmanns. Auch mit behördlicher Sondergenehmigung ist ein Fällen in der Schonzeit möglich. Wer in Ostfriesland in einer Notfallsituation handeln muss, sollte die zuständige Behörde sofort informieren und die Maßnahme schriftlich festhalten.

Den Antrag stellen

Der formale Weg führt ins Bauamt oder Umweltamt der zuständigen Gemeinde. Bereiten Sie folgende Unterlagen vor: ein Foto des Baumes, einen Lageplan (oft aus dem Grundbuchplan ersichtlich) und eine schriftliche Begründung, warum der Baum fällen werden soll. Die Bearbeitung dauert typischerweise zwei bis vier Wochen. Besonders wichtig: Stellen Sie den Antrag vor der geplanten Fällung, nicht danach. Dies schützt Sie vor rechtlichen Konsequenzen und zeigt, dass Sie verantwortungsvoll handeln.

Was passiert ohne Genehmigung?

Das Fällen ohne erforderliche Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Landesnaturschutzgesetz und kann zu erheblichen Bußgeldern führen. Zusätzlich wird die Behörde eine Ersatzpflanzung anordnen — der Eigentümer muss also für Neupflanzungen aufkommen, was insgesamt teuer werden kann. Auch bei angeblicher Unwissenheit schützt das Gesetz nicht. Wer in Ostfriesland unsicher ist, sollte lieber einmal mehr nachfragen, als später mit den Konsequenzen zu kämpfen.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich eine Genehmigung für kleine Gartenarbeiten wie das Zurückschneiden von Ästen?
Nein. Eine Genehmigung ist nur für das Fällen des ganzen Baumes oder das Entfernen von Teilen, die mehr als die Hälfte der Baumkrone betreffen, erforderlich. Normaler Schnitt zur Formgebung und Pflege ist erlaubt.

Kann ich einen kranken Baum sofort fällen?
Bei gefährlich erkrankten Bäumen sollten Sie dennoch die Behörde informieren. Ein Fachgutachten beschleunigt das Verfahren und schützt Sie vor Vorwürfen.

Wer kontrolliert das Fällverbot?
Natur- und Ordnungsämter führen Kontrollen durch. Auch Nachbarn können illegale Fällungen anzeigen.

Fassen Sie es sich zu Herzen: Eine kurze Rücksprache mit der Gemeinde erspart viel Ärger und Kosten. In Ostfriesland wie überall — Umweltschutz beginnt mit Informiertheit.

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